Auf die Betreiber von Internetforen und Chats kommen möglicherweise schwere Zeiten zu: Das Hamburger Landgericht weist ihnen die volle rechtliche Haftung für online gestellte Beiträge anderer Nutzer zu. Das Urteil erging gegen den IT-Informationsdienst Heise Online.
In einer vom Unternehmen Universal Boards erwirkten einstweiligen Verfügung wurde Heise Online untersagt, "Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören". Das Hamburger Landgericht bestätigte dies jetzt in seinem Urteil (Az. 324 O 721/05). Auslöser war ein im Heise-Forum veröffentlichtes Skript gewesen, das geeignet sei, "den Betrieb von Download-Angeboten von Universal Boards zu gefährden".
Obwohl die beanstandeten Beiträge umgehend entfernt wurden, verlangte Universal Boards eine Unterlassungserklärung, was der Heise Zeitschriften Verlag abgelehnt hatte. Die Weigerung wurde damit begründet, der Verlag müsse "seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln".
"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", zitiert Heise seinen Hausjustiziar Joerg Heidrich.
Davon wären sämtliche Nutzungsarten betroffen, die Raum für persönliche Kommentare zur Verfügung stellen, von Foren über Chats bis hin zu Weblogs.
Auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter beurteilt das Hamburger Urteil äußerst kritisch. Zwar steht die schriftliche Urteilsbegründung noch aus, aber zumindest könne man den auf Heise Online veröffentlichten Inhalten entnehmen, dass das Urteil in diametralem Gegensatz zum Paraggraf 11 des Teledienstgesetzes stehe. "Solche Fälle regelt das Gesetz eindeutig", so der Anwalt.
"Es gibt keine Haftung für rechtswidrige Inhalte in Internetforen ohne eine positive Kenntnis des Betreibers. Das Hamburger Urteil hätte de facto eine vorauseilende Zensur für jeden einzelnen Forenbeitrag zur Folge, was bei mehreren Tausend Einträgen pro Tag wie im Fall von Heise online auf eine veritable Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Privatzensoren und Anwälte hinausliefe."
In Vetters Lawblog fragt ein Kommentator: "Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?"
So bleibt, neben der Erwartung der schriftlichen Urteilsbegründung nur die Hoffnung auf die nächste Instanz. Es ist nach Auffassung von Experten nicht auszuschließen, dass der Fall am Ende zur letztinstanzlichen Klärung vor dem Bundesgerichtshof landet.
Besondere Pikanterie erhält die Sache auch den anwaltlichen Vertreter von Universal Boards: es handelt sich um den Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der sich in Internet-Branchenkreisen eines recht zweifelhaften Ansehens erfreut. Er arbeitete unter anderem für das als "Abmahn-Kanzlei" bekanntgewordene Anwaltsbüro Freiherr von Gravenreuth & Syndikus.